Die stark angestiegenen Emissionen durch Kleinfeuerungsanlagen haben das Bundesumweltministerium veranlasst, die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) aus dem Jahre 1988, die vor allem Grenzwerte für den Schadstoffausstoß vorgibt, zu überarbeiten. Der Entwurf sieht unter anderem vor, die Feinstaubbelastung insbesondere durch Holzöfen durch deutlich strengere Grenzwerte zu verringern. Sie sollen dann für alle Öfen ab 4 kW Wärmeleistung gelten. Bisher lag die Grenze bei 15 kW. Die Besitzer von Einzelfeuerungen müssen abhängig von der ersten Inbetriebnahme beginnend Ende 2014 – 2024 nachweisen, dass ihre Öfen die neuen Grenzwerte einhalten. Gelingt dies nicht, müssen die Besitzer mit Filtern nachrüsten oder den Ofen stilllegen. Neue Kaminöfen dürfen ab in Kraft treten der neuen Verordnung nur noch 100 mg/m³ Feinstaub ausstoßen. Bedeutet der Gesetzentwurf nun das Ende der Gemütlichkeit?

Das sicherlich nicht, denn alle unsere Produkte unterschreiten die geforderten Grenzwerte und bieten schon jetzt durch qualitativ hochwertige Verbrennungstechnik genügend Spielraum für weitere Verschärfungen. Gehen Sie auf Nummer Sicher und entscheiden Sie sich für ein qualitativ hochwertigen und emissionsarmen Ofen, an dem Sie viele Jahre Freude haben. Entscheiden Sie sich für ein Produkt aus dem Hause Kögler Ofen und Schornstein.

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